AUSRICHTUNG AUF DEM WASSER UND AUF DEM GELÄNDE HINDERNISSE AUF DEM WEG

6. Eine schiffbare Route, die aus einem See oder einem Seitenarm einer Wasserstraße führt:

weiß oder schwarz (je nach hintergrund) quadratisches Stufenkantenbrett; nachts - eine mit grünem Licht markierte Tafel (Luchs. 6)

7. Unterwasserhindernis auf der befahrbaren Route:

Weiß, in roten vertikalen Streifen zeigt ein schwebender Bober ein Hindernis an, was auf beiden Seiten vermieden werden kann (Luchs. 7)

8. Das Gebiet des Wassers ist für die Schifffahrt gesperrt (abseits der Spur), zum Schutz der Fischbestände, Sportboot-Haltestelle, Quarantänen usw.. und eine Markierung der Verankerung des Shuttlekabels:

schwimmender backen (oder Fass) in der Farbe rot mit einem weißen horizontalen Streifen in der Mitte (Luchs. 8)

9. Freie Durchgangsbreite in Spannweiten fester Brücken:

ein) zwei rote und weiße quadratische Teller, auf einer befahrbaren Strecke aus beiden Fahrtrichtungen platziert, mit weißer Farbe zur Mitte des Freiraums, mit der ecke nach unten (Luchs. 9ein) zwei grüne Lichter in der Nacht;

B) ein gelbes Licht, in der Mitte des freien Durchgangs platziert (zwischen zwei grünen), bedeutet freien Durchgang in zwei Richtungen (Luchs. 9B)

C) zwei gelbe Lichter übereinander, in der Mitte des freien Durchgangs platziert, (zwischen den Grünen) mittlere Durchfahrt in eine Richtung erlaubt (Luchs. 9C)

10. Fahren Sie durch eine bewegliche Spannweite in Brücken und durch Schleusen:

ein. ein rotes Licht bedeutet, dass der Durchgang gesperrt ist (Luchs. 10ein)

B. eine rote, und das andere ist grünes Licht, nebeneinander gestellt, eine geschlossene Fahrt anzeigen - Fahrt vorbereiten (Luchs. 10B)

C. ein grünes Licht bedeutet freien Durchgang (Luchs. 10C)

D. zwei übereinander platzierte rote Lichter bedeuten, dass die bewegliche schiffbare Spannweite der Brücke oder der Schleuse geschlossen ist - vorübergehende Sperrung der schiffbaren Strecke (Luchs. 10D)

11. Schließung der befahrbaren Route:

ein. Shoreboard mit rot-weißen Querstreifen; nachts zwei rote Lichter übereinander (Luchs. 11 ein)

B. auf einem beschädigten Schiff, oder sich nicht bewegen können, a, die eine Sperrung der befahrbaren Route erforderlich macht, zwei rote Fahnen sind übereinander am Mast angebracht (Luchs. 11B)

12. Eine Anordnung, unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen anzuhalten:

Küstenlinie, weißer Hintergrund mit einem schwarzen Querstreifen, mit rotem Rand (Luchs. 12)

13. Fahrreihenfolge in einer bestimmten Richtung der befahrbaren Route: Grenztafel an einer Kreuzung, schwarzer Pfeil auf weißem Hintergrund mit rotem Rand (Luchs. 13)

14. Parkplatz am Wasserstraßenkai: ein blaues Bordürenbrett mit einem weißen Buchstaben "P” wobei die Eckpunkte der Dreiecke einander zugewandt sind, am Anfang und am Ende eines Anhalteweges; nachts die Tafel mit weißem Licht beleuchtet (Luchs. 14)

15. Kein Zwischenstopp am Wasserstraßenkai: Bordüre mit einem Dreieck, auf weißem Hintergrund ist der Buchstabe P mit einem diagonalen roten Streifen durchgestrichen. Die Bretter werden auf Stangen platziert, wobei die Eckpunkte der Dreiecke einander zugewandt sind, am Anfang und Ende der Folge, wo das Parken verboten ist; nachts die Tafel mit weißem Licht beleuchtet (Luchs. 15)

16. Ort des Wassertransports zwischen den Küsten - blaue Küstenlinie mit weißem Streifen strip, über dem ein weißes Schiff gemalt ist (Luchs. 16)

17. Freileitungen: blaue Bordüre mit weiß, vertikaler Blitz, die Höhe der lichten Höhe in Metern wird in der Ecke des Brettes angegeben (Luchs. 17)

18. Keine Verankerung, Landung am Ufer und Halt an Abschnitten 100 m in beide richtungen:

weiße Bordüre mit rotem Rand, Schnitt mit einem roten Streifen mit einem schwarzen umgekehrten Anker (Luchs. 18)

19. Gefährliches Material:

rote Fahne mit weißem Buchstaben ,,E” vorn und hinten und ein rotes Schild mit einem weißen Buchstaben ,,E” mittschiffs des Schiffes (Luchs. 19);

in der Nacht, zusätzlich zu den Navigationslichtern, zusätzlich zwei blaue Lichter am Mast.

Neben optischen Zeichen gibt es auch konventionelle Tonsignale. Tonsignale (auditiv) wird durch kurze und lange Sirenengeräusche gegeben, Signaltrompete, Dampfpfeife usw.. Der kurze Piepton sollte eine Sekunde dauern, langer Piepton 4-6 Sekunden, der Abstand zwischen ihnen sollte eine Sekunde betragen.

Beachtung (Aufmerksamkeit)
— — ein Aufruf, ein Schloss oder eine Brücke zu öffnen und eine Wache
. Ich fahre das Schiff nach rechts
. . Ich fahre das Schiff nach links
. . . . . Ich kann nicht weiterkommen oder überholen
— . Ich möchte nach Steuerbord drehen
. . Ich möchte Backbord drehen
— . . . ein Befehl, um Schiffe zu stoppen, die aus der entgegengesetzten Richtung kommen
— — . Ich werde überholen und ich fahre nach rechts
— — . . Ich überhole gleich und fahre nach links
— — — — — lang anhaltende Klänge - ich rufe um Hilfe
. . . . . . Reihe von doppelten kurzen Pieptönen - Mann über Bord
. . — — Ich trage Gefahrgut

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